Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kanzleien
ChatAnwalt Plattform (Kanzlei-Dashboard, WhatsApp-Kanal, Fällepool, KI-Funktionen) · Stand: 16. Oktober 2026
Fassung 2.1, Stand 16. Oktober 2026. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage 1) ist Vertragsbestandteil und geht für Fragen der Auftragsverarbeitung diesen AGB vor.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Rangfolge
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") gelten für alle Verträge zwischen der ChatAnwalt GmbH i. Gr., Hilpertstraße 31, 64295 Darmstadt („ChatAnwalt"), und Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten und Rechtsanwaltsgesellschaften („Partneranwalt") über die Nutzung der ChatAnwalt-Plattform.
(2) Der Partneranwalt handelt als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Partneranwalts werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ChatAnwalt ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: die in der Partnervereinbarung getroffenen individuellen Abreden, diese AGB und die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage 1), die für Fragen der Auftragsverarbeitung diesen AGB vorgeht.
(4) Die bei Vertragsschluss angenommene Fassung dieser AGB wird von ChatAnwalt mit Fassungsnummer, Zeitpunkt und Nutzerkennung gespeichert und ist für den Partneranwalt im Dashboard jederzeit abrufbar und speicherbar.
§ 2 Leistungen von ChatAnwalt
(1) ChatAnwalt stellt dem Partneranwalt die Plattform als Software-as-a-Service über das Internet bereit. Der Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif (§ 5) und umfasst insbesondere:
- das Kanzlei-Dashboard zur Verwaltung von Anfragen, Fällen, Mandantenkommunikation, Dokumenten, Vorlagen, Fristen, Rechnungen und Zeiterfassung,
- die Anbindung an die WhatsApp Business Platform für die Kommunikation mit Rechtsuchenden über die von ChatAnwalt bereitgestellte Geschäftsnummer,
- den Fällepool mit anonymisierter Vorschau und Übernahmemöglichkeit sowie die Zuordnung von Anfragen, die Rechtsuchende über die Profilseite des Partneranwalts stellen,
- die KI-Funktionen nach § 7,
- Support per E-Mail an support@chatanwalt.de und über das Ticketsystem während der üblichen Geschäftszeiten mit einer angestrebten Erstreaktion innerhalb eines Werktages, im Guthaben-Abo Business mit priorisierter Bearbeitung und angestrebter Erstreaktion am selben Werktag bei Eingang bis 14:00 Uhr.
(2) ChatAnwalt erbringt Werbe-, Software- und Infrastrukturleistungen. ChatAnwalt erbringt keine Rechtsberatung und keine Rechtsdienstleistung, vermittelt keine Mandate und betreibt keine entgeltliche Mandatsvermittlung im Sinne des § 49b Abs. 3 BRAO. ChatAnwalt schuldet weder das Zustandekommen eines Anwaltsvertrags noch eine bestimmte Anzahl, Qualität oder Verwertbarkeit von Anfragen noch einen wirtschaftlichen Erfolg.
(3) Anfragen enthalten ausschließlich die von Rechtsuchenden selbst gemachten, von ChatAnwalt nicht geprüften Angaben sowie eine automatisiert erstellte Strukturierung. Die automatisierte Zuordnung zu einem Rechtsgebiet und die Einordnung nach Dringlichkeit dienen ausschließlich der Darstellung und Sortierung und stellen keine rechtliche Bewertung dar. ChatAnwalt holt keine Vollmachten, Mandatsverträge oder sonstigen rechtsgeschäftlichen Erklärungen Rechtsuchender ein und übermittelt solche nicht. Rechtsuchende sind in der Anwaltswahl frei und nicht verpflichtet, den Partneranwalt zu beauftragen, der ihre Anfrage übernommen hat. Die Leistung von ChatAnwalt endet mit der Bereitstellung des Datensatzes. Mitteilungen des Partneranwalts über Mandatierung, Honorar oder Verfahrensausgang sind freiwillig und ohne Einfluss auf die Vergütung.
(4) ChatAnwalt bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit. Geplante Wartungen werden nach Möglichkeit angekündigt, Wartungs- und Sicherheitsmaßnahmen dürfen auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt werden. Die Plattform hängt von Diensten Dritter ab, insbesondere von Meta (Nachrichtentransport), IONOS (KI) und Stripe (Zahlung). Für deren Verfügbarkeit steht ChatAnwalt nur ein, soweit eine Störung auf einem von ChatAnwalt zu vertretenden Auswahl- oder Überwachungsverschulden beruht. ChatAnwalt darf Funktionen weiterentwickeln und ändern, solange der wesentliche Leistungsumfang des gewählten Tarifs erhalten bleibt.
§ 3 Vertragsschluss, Verifizierung und Nutzerkonten
(1) Die Plattform steht ausschließlich in Deutschland zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Rechtsanwaltsgesellschaften offen. Der Partneranwalt registriert seine Kanzlei im Dashboard, nimmt diese AGB einschließlich Anlage 1 an und übermittelt die Partnervereinbarung mit seinen Angaben zu Zulassung und Berufshaftpflichtversicherung. ChatAnwalt prüft die Zulassung anhand der Zulassungsnummer und der zuständigen Rechtsanwaltskammer sowie den Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kontos durch ChatAnwalt zustande, die ChatAnwalt in Textform bestätigt.
(2) Der Partneranwalt teilt ChatAnwalt den Verlust oder das Ruhen der Zulassung und den Wegfall des Versicherungsschutzes unverzüglich mit. Er kann im Rahmen des Nutzerlimits seines Tarifs Nutzerkonten für Berufsträger und Mitarbeitende seiner Kanzlei anlegen und vergibt sie nur an Personen, die er nach § 43a Abs. 2 BRAO und § 203 Abs. 4 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet hat. Für die Nutzung unter seinen Nutzerkonten ist der Partneranwalt verantwortlich, soweit er den Missbrauch zu vertreten hat.
(3) Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Anhaltspunkte für einen Missbrauch sind ChatAnwalt unverzüglich mitzuteilen. ChatAnwalt empfiehlt die Aktivierung der Zwei-Faktor-Anmeldung. ChatAnwalt darf Zugänge vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung, eine erhebliche Sicherheitsgefährdung, einen Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten oder Zahlungsverzug nach Mahnung bestehen.
§ 4 Fällepool, Übernahme von Anfragen und Nutzungsregeln
(1) Im Fällepool werden Anfragen Rechtsuchender als anonymisierter Kurztext mit Rechtsgebiet, Dringlichkeit und Postleitzahl angezeigt, und zwar den Partneranwälten, deren Tätigkeitsgebiet und selbst festgelegter Umkreis passen. Anfragen, die Rechtsuchende über die Profilseite des Partneranwalts stellen, werden diesem unmittelbar zugeordnet.
(2) Mit der Übernahme einer Anfrage im Dashboard erhält der Partneranwalt Zugriff auf den vollständigen Datensatz (Kontaktdaten, Chatverlauf, Angaben und KI-Zusammenfassung) und kann mit dem Rechtsuchenden über den WhatsApp-Kanal kommunizieren. Eine übernommene Anfrage wird keinem anderen Partneranwalt mehr angeboten. Anfragen, die nicht innerhalb von sieben Tagen übernommen werden, werden aus dem Fällepool entfernt.
(3) Der Partneranwalt prüft jede Anfrage vor der Übernahme eigenständig und übernimmt nur Anfragen, deren Bearbeitung keine rechtlichen oder tatsächlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob er ein Mandat annimmt, entscheidet er in anwaltlicher Unabhängigkeit.
(4) Der Erstkontakt mit dem Rechtsuchenden erfolgt über das Dashboard, sofern der Rechtsuchende nicht eindeutig und von sich aus eine andere Kontaktaufnahme verlangt. Die Nutzung der Plattform allein zur Gewinnung von Kontaktdaten ist unzulässig. Die Daten übernommener Anfragen verwendet der Partneranwalt ausschließlich zur Prüfung und Bearbeitung des Anliegens, nicht zu Werbezwecken und nicht zur Weitergabe an Dritte außerhalb der Mandatsbearbeitung. Kommt kein Mandat zustande, löscht er die Daten, soweit keine Aufbewahrungspflichten bestehen.
(5) Unzulässig sind die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, automatisierte Massenabfragen, das Einstellen rechtswidriger Inhalte, systematische Übernahmen ohne Bearbeitung und jede Nutzung, die Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform beeinträchtigen kann. Verstöße berechtigen ChatAnwalt zur Sperrung des Zugangs zum Fällepool oder zur Plattform.
§ 5 Tarife, Vergütung und Guthaben
(1) ChatAnwalt bietet die Plattform in folgenden Tarifen an. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, gelten je Kanzlei und ohne Einrichtungsgebühr. Ein gesondertes Entgelt je Nutzer wird nicht erhoben.
| Tarif | Entgelt | Umfang |
|---|---|---|
| Dashboard-Abo | 79,00 EUR je Monat · 207,00 EUR je Quartal (69,00 EUR je Monat) · 708,00 EUR je Jahr (59,00 EUR je Monat) | Sämtliche Funktionen nach § 2 Abs. 1 einschließlich Zugang zum Fällepool mit Vorschau vor jeder Übernahme, bis zu drei Anwältinnen bzw. Anwälte. KI-Erstaufnahme für eigene Mandantenanfragen: ein Credit je Aufnahme. |
| Fälle aus dem Pool (optional) | 50,00 EUR je Fall (50 Credits) | Übernahme vorqualifizierter Anfragen, einheitlich in allen Rechtsgebieten, ohne Mindestabnahme und nur bei Übernahme. |
| Guthaben-Abo Pro | 400,00 EUR je Monat | 400 Credits monatlich. Dashboard-Abo und KI-Erstaufnahme für eigene Mandantenanfragen ohne gesondertes Entgelt und ohne Credit-Verbrauch, bis zu zehn Anwältinnen und Anwälte. |
| Guthaben-Abo Business | 600,00 EUR je Monat | 700 Credits monatlich. Dashboard-Abo und KI-Erstaufnahme für eigene Mandantenanfragen ohne gesondertes Entgelt und ohne Credit-Verbrauch, bis zu 50 Anwältinnen und Anwälte. |
| Neugründer-Tarif | individuell | Für Kanzleien, die bei Vertragsschluss vor höchstens zwölf Monaten gegründet wurden; Konditionen nach Partnervereinbarung. |
| Zusatzguthaben | 1 Credit = 1,00 EUR netto | Jederzeit aufladbar. |
(2) Der Partneranwalt wählt den Tarif und den Abrechnungszeitraum im Dashboard. Der jeweils geltende Tarif wird im Dashboard angezeigt und von ChatAnwalt in Textform bestätigt. Ein Wechsel des Tarifs oder des Abrechnungszeitraums ist bis zwei Wochen vor Ende des laufenden Abrechnungszeitraums mit Wirkung zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums möglich und bedarf der Textform. Ein Wechsel in einen Tarif mit geringerem Nutzerlimit setzt voraus, dass die Zahl der Nutzerkonten zuvor entsprechend verringert wurde.
(3) Das Abo-Entgelt ist eine pauschale, nutzungsunabhängige Vergütung für die Bereitstellung der Plattform. Das Fallentgelt ist ausschließlich Gegenleistung für die technische Bereitstellung des Datensatzes einer Anfrage im Dashboard. Es entsteht mit der Übernahme und besteht unabhängig davon, ob der Partneranwalt den Rechtsuchenden kontaktiert, ob ein Anwaltsvertrag zustande kommt, ob eine Rechtsschutzversicherung Deckung erteilt und ob und in welcher Höhe der Partneranwalt Vergütungsansprüche erzielt. Keines der Entgelte stellt eine Beteiligung an anwaltlichen Gebühren oder eine Vergütung für die Vermittlung von Aufträgen im Sinne des § 49b Abs. 3 BRAO dar. Der Partneranwalt gewährt ChatAnwalt keine über diese AGB hinausgehenden Vorteile im Zusammenhang mit Anfragen.
(4) Abo-Entgelte werden zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums im Voraus fällig, Zusatzguthaben mit der Aufladung. Fallentgelte und Entgelte für die KI-Erstaufnahme werden bei der Übernahme beziehungsweise zu Beginn der Aufnahme vom Guthaben abgebucht. Reicht das Guthaben nicht aus, ist die Übernahme erst nach Aufladung möglich. Die Zahlung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe mit den dort angebotenen Zahlungsmitteln. Rechnungen werden elektronisch im Dashboard bereitgestellt.
(5) Credits sind Verrechnungseinheiten im Wert von je 1,00 EUR netto. Guthaben aus einem Guthaben-Abo wird nach Zahlung des Monatsentgelts gutgeschrieben und sammelt sich an, solange das Abo läuft. Zusatzguthaben ist 24 Monate ab Aufladung gültig. Eine Auszahlung von Guthaben ist ausgeschlossen. Endet ein Guthaben-Abo, kann nicht verbrauchtes Guthaben noch drei Monate lang für Fälle aus dem Pool eingesetzt werden. ChatAnwalt hält hierfür den Zugang zum Fällepool und zum Dashboard in diesem Zeitraum aufrecht. Danach verfällt das Guthaben. Beendet ChatAnwalt den Vertrag aus Gründen, die der Partneranwalt nicht zu vertreten hat, erstattet ChatAnwalt den Wert nicht verbrauchten Zusatzguthabens.
(6) Eine Erstattung, Minderung oder Anrechnung des Fallentgelts bei Nichtzustandekommen oder Erfolglosigkeit eines Mandats ist ausgeschlossen. Ist ein Datensatz technisch unbrauchbar, insbesondere eine Testanfrage, ein offensichtlicher Missbrauch oder eine ungültige Telefonnummer, schreibt ChatAnwalt die Credits auf Anzeige des Partneranwalts binnen sieben Tagen nach der Übernahme wieder gut. Die inhaltliche Qualität einer Anfrage begründet keinen Anspruch auf Gutschrift.
(7) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB). ChatAnwalt darf den Zugang nach Mahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen sperren. Die Pflicht zur Zahlung bleibt unberührt. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
(8) ChatAnwalt kann Tarife und Preise mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums in Textform ändern. Der Partneranwalt kann in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung zu diesem Zeitpunkt kündigen. Hierauf weist ChatAnwalt in der Mitteilung hin.
§ 6 Berufsrechtliche Pflichten und Verantwortung des Partneranwalts
(1) Der Partneranwalt nutzt die Plattform in eigener anwaltlicher Verantwortung und Unabhängigkeit. Er bleibt für die Bearbeitung seiner Mandate, die Wahrung von Fristen, die Führung der Handakte (§ 50 BRAO), die Prüfung auf widerstreitende Interessen, die Belehrung über die Vergütung, Geldwäschepflichten sowie Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber Mandanten allein verantwortlich.
(2) Die Fristen-, Wiedervorlage- und Erinnerungsfunktionen der Plattform sind Hilfsmittel. Sie ersetzen nicht die eigene Fristenkontrolle des Partneranwalts. Der Partneranwalt sichert seine Handakte durch regelmäßigen Export der Fälle, Nachrichten und Dokumente. Die Plattform ist kein Archiv.
(3) Der Partneranwalt informiert Rechtsuchende, deren Anfrage er übernommen hat, mit eigenen Datenschutzhinweisen nach Art. 13 DSGVO. ChatAnwalt informiert Rechtsuchende über die Verarbeitung bis zur Übernahme und holt vor der Erstaufnahme deren ausdrückliche Einwilligung ein, die auch die Weitergabe an den übernehmenden Partneranwalt und dessen Kontaktaufnahme umfasst. Der Partneranwalt erhält auf Verlangen einen Nachweis der Einwilligung.
(4) Inhalte, die der Partneranwalt einstellt (Vorlagen, Blogbeiträge, Nachrichten, Systemprompts), verantwortet er selbst. Er stellt die für die Nutzung erforderliche technische Infrastruktur auf eigene Kosten bereit und setzt auf seinen Endgeräten geeignete Schutzmaßnahmen gegen Schadsoftware ein.
§ 7 KI-Funktionen
(1) Die Plattform nutzt Sprachmodelle über den AI Model Hub der IONOS SE, die in einem Rechenzentrum in Deutschland betrieben werden und die übermittelten Inhalte nach den vertraglichen Vereinbarungen nicht zum Training verwenden. KI-Funktionen sind die Erstaufnahme von Anfragen vor der Übernahme (durch ChatAnwalt), Antwortvorschläge, Fallzusammenfassungen, das Morgenbriefing und die KI-Erstaufnahme für eigene Mandantenanfragen mit einem vom Partneranwalt konfigurierbaren Systemprompt. An das KI-System werden Chatverläufe und Fallangaben im Klartext übermittelt, keine Dateien.
(2) Für die Nutzung der KI-Funktionen auf übernommene Anfragen und eigene Mandate ist der Partneranwalt Betreiber des KI-Systems im Sinne des Art. 3 Nr. 4 der KI-Verordnung. Er stellt die erforderliche KI-Kompetenz der nutzenden Personen sicher (Art. 4 KI-Verordnung) und prüft KI-generierte Texte vor jeder Verwendung fachlich. Den Transparenzhinweis gegenüber Rechtsuchenden bei der KI-Erstaufnahme (Art. 50 Abs. 1 KI-Verordnung) stellt ChatAnwalt technisch bereit.
(3) KI-Ausgaben beruhen auf Wahrscheinlichkeiten. Sie können unvollständig, unzutreffend oder erfunden sein, stellen keine Rechtsberatung dar und sind Entwürfe. ChatAnwalt übernimmt für Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendbarkeit von KI-Ausgaben keine Gewähr. Vom Partneranwalt konfigurierte Systemprompts dürfen keine rechtliche Bewertung oder Empfehlung gegenüber Rechtsuchenden ohne anwaltliche Prüfung vorsehen. Die Nutzung der KI-Funktionen ist durch die im Tarif enthaltenen Kontingente begrenzt.
§ 8 Verschwiegenheit
§ 43e BRAO, § 203 StGB
(1) ChatAnwalt verpflichtet sich gegenüber dem Partneranwalt in Textform zur Verschwiegenheit über alle fremden Geheimnisse, insbesondere Mandantendaten und mandatsbezogene Tatsachen, die ChatAnwalt bei der Bereitstellung der Plattform, im Support oder bei der Systemadministration bekannt werden. ChatAnwalt verschafft sich von solchen Geheimnissen nur insoweit Kenntnis, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (§ 43e Abs. 3 BRAO).
(2) ChatAnwalt ist darüber belehrt, dass die unbefugte Offenbarung eines fremden Geheimnisses, das ihm als mitwirkender Person bekannt geworden ist, nach § 203 Abs. 4 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird und dass die Verschwiegenheitspflicht nach Beendigung der Mitwirkung fortbesteht. ChatAnwalt verpflichtet seine Mitarbeitenden in Textform entsprechend Absatz 1 und belehrt sie entsprechend diesem Absatz.
(3) Der Partneranwalt gestattet ChatAnwalt, zur Vertragserfüllung die eigenen Mitarbeitenden und die in Ziffer 6 der Anlage 1 genannten Unterauftragsverarbeiter heranzuziehen. ChatAnwalt verpflichtet diese Personen in Textform zur Verschwiegenheit und belehrt sie entsprechend Absatz 2, bei Dienstleistern durch deren Vertraulichkeits- und Auftragsverarbeitungsbedingungen. Für Änderungen dieses Kreises gilt Ziffer 6 der Anlage 1.
(4) Mitarbeitende von ChatAnwalt in Verwaltung und Support haben keinen Zugriff auf Fälle, Nachrichten, Dokumente und Mandantendaten des Partneranwalts. Ein Zugriff durch Systemadministratoren ist auf das für Betrieb, Wartung und Störungsbeseitigung zwingend Erforderliche beschränkt. ChatAnwalt trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Vertraulichkeit (Art. 32 DSGVO). Die Pflichten aus diesem Paragrafen bestehen nach Vertragsende ohne zeitliche Begrenzung fort.
§ 9 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Für Mandanten- und Falldaten ist der Partneranwalt Verantwortlicher und ChatAnwalt Auftragsverarbeiter nach Maßgabe der Anlage 1. Für die Verarbeitung von Anfragen bis zur Übernahme sowie für Konto-, Vertrags- und Abrechnungsdaten des Partneranwalts ist ChatAnwalt Verantwortlicher. Hierüber informiert die Datenschutzerklärung für Kanzleien.
(2) Mandantenbezogene Inhalte werden nicht für das Training von KI-Modellen verwendet. Zulässig ist die Verwendung anonymisierter und aggregierter Nutzungsdaten für Betrieb, Stabilität, Sicherheit, Fehleranalyse und Weiterentwicklung der Plattform.
(3) Betroffenenanfragen zu Mandats- und Falldaten beantwortet der Partneranwalt. ChatAnwalt unterstützt ihn nach Anlage 1, insbesondere durch den Auskunftsbericht, den Aktenexport und die Löschfunktion des Dashboards.
§ 10 Nutzungsrechte und Kanzleiprofil
(1) ChatAnwalt räumt dem Partneranwalt für die Vertragslaufzeit das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform für die eigene anwaltliche Tätigkeit zu nutzen. Sämtliche Rechte an der Plattform, ihren Bestandteilen, der Dokumentation sowie an Marken und Kennzeichen verbleiben bei ChatAnwalt. Die Weitergabe des Zugangs an Dritte, die Vervielfältigung über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus, Dekompilierung, Reverse Engineering und das automatisierte Auslesen von Inhalten sind untersagt, soweit sie nicht gesetzlich zwingend erlaubt sind.
(2) An Inhalten des Partneranwalts erwirbt ChatAnwalt nur das Recht, sie zur Vertragserfüllung zu speichern, zu verarbeiten und anzuzeigen. Der Partneranwalt räumt ChatAnwalt das Recht ein, seinen Namen, seine berufliche Bezeichnung sowie ein von ihm bereitgestelltes Profilbild und Kurzprofil auf chatanwalt.de zur Darstellung als Partneranwalt zu verwenden. Er kann dieses Einverständnis jederzeit in Textform widerrufen. ChatAnwalt entfernt die Inhalte dann innerhalb angemessener Frist.
§ 11 Mängelrechte, Haftung und Freistellung
(1) Der Partneranwalt meldet Funktionsstörungen unverzüglich in nachvollziehbarer Form. ChatAnwalt erhält zunächst Gelegenheit zur Prüfung und Behebung in angemessener Frist. Unerhebliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit sowie Mängel, die auf ungeeigneter Nutzung, auf Eingriffen des Partneranwalts oder Dritter oder auf Umständen außerhalb des Verantwortungsbereichs von ChatAnwalt beruhen, begründen keine Mängelrechte. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
(2) ChatAnwalt haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus übernommenen Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ChatAnwalt nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Partneranwalt regelmäßig vertrauen darf, und in diesem Fall begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(3) Für den Verlust von Daten haftet ChatAnwalt bei leichter Fahrlässigkeit nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Partneranwalt nach § 6 Abs. 2 zur Wiederherstellung erforderlich wäre. ChatAnwalt haftet nicht für Angaben Rechtsuchender, für den Inhalt und den Ausgang von Mandaten, für Fristversäumnisse des Partneranwalts, für Ausfälle von Diensten Dritter außerhalb seines Einflussbereichs und für Schäden durch Schadsoftware in Inhalten, die der Partneranwalt herunterlädt oder die Mandanten oder Dritte in die Plattform einstellen.
(4) Der Partneranwalt stellt ChatAnwalt von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung von Pflichten aus dem Mandatsverhältnis oder auf rechtswidrigen Inhalten des Partneranwalts beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. ChatAnwalt unterrichtet den Partneranwalt unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche und erkennt sie nicht ohne dessen Zustimmung an, es sei denn, die Verweigerung der Zustimmung ist offensichtlich treuwidrig.
§ 12 Laufzeit und Beendigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können ihn mit einer Frist von dreißig Tagen zum Ende des jeweils gewählten Abrechnungszeitraums (Monat, Quartal oder Jahr) in Textform kündigen. Guthaben-Abos sind mit dieser Frist zum Monatsende kündbar.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ChatAnwalt insbesondere vor, wenn die Zulassung des Partneranwalts endet oder ruht, der Berufshaftpflichtschutz entfällt, der Partneranwalt trotz Mahnung mit zwei Abrechnungszeiträumen in Verzug ist, die Plattform missbräuchlich nutzt oder gegen § 4 Abs. 4 verstößt.
(3) Nach Vertragsende hat der Partneranwalt dreißig Tage lang lesenden Zugang zur Plattform, um seine Akten zu exportieren (§ 50 BRAO). Anschließend löscht ChatAnwalt die Mandats- und Falldaten nach Anlage 1 und anonymisiert die Nutzerkonten. Vertrags- und Abrechnungsdaten bewahrt ChatAnwalt nach den gesetzlichen Fristen auf. Für Guthaben gilt § 5 Abs. 5. Ein Widerrufsrecht steht dem Partneranwalt als Unternehmer nicht zu.
§ 13 Änderungen dieser AGB
ChatAnwalt kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder Rechtsprechung, an technische Entwicklungen oder an Änderungen des Leistungsumfangs erforderlich ist und der Partneranwalt hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen werden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Partneranwalt nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. Auf diese Folge weist ChatAnwalt in der Mitteilung hin. Widerspricht der Partneranwalt, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen. Für Preisänderungen gilt § 5 Abs. 8.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Partneranwalt Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Darmstadt.
(2) Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform. E-Mail an die in der Partnervereinbarung hinterlegte Adresse und Mitteilungen im Dashboard genügen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, insbesondere wegen eines Verstoßes gegen berufsrechtliche Vorschriften der BRAO oder der BORA, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige zulässige Regelung als vereinbart, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, ohne gegen § 49b BRAO oder sonstige berufsrechtliche Verbote zu verstoßen.